Mittlerer Schulabschluss
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An der Mittelschule Buchenberg kann auch der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Dieser berechtigt unter anderem zum Übertritt an eine Fachoberschule (bei Erreichen eines bestimmten Notenschnittes) und lässt somit auch das (Fach)-Abitur erreichbar werden.
Voraussetzung für den Mittleren Schulabschluss sind der erfolgreiche Abschluss des Mittlere-Reife-Zuges (M-Zuges) in der 10. Jahrgangsstufe u.a. durch Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Die Fächer Deutsch und Englisch werden darüber hinaus auch mündlich geprüft, die sogenannte Projektprüfung erfordert zudem praktische Leistungen.
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Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule nach Bestehen der zentralen Abschlussprüfung wird der Mittlere Schulabschluss bescheinigt.
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Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung wird in 4 Prüfungsbereichen mit insgesamt 5 Fächern abgelegt.
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Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Muttersprache zentral durch das Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.
Arbeitszeiten in den einzelnen Fächern:
• Deutsch: für die schriftliche Prüfung 215 Minuten und für die mündliche Prüfung (Referat)15 Minuten
• Mathematik: 180 Minuten
• Englisch: für die schriftliche Prüfung 135 Minuten und für die mündliche Prüfung 15Minuten
Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses:
Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung werden den Schülern die Jahresfortgangsnoten in den Prüfungsfächern mündlich mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gesamtnote in den Fächern. Sie ergibt sich aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote; die Prüfungsnote gibt im Allgemeinen den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.
In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Gesamtnoten über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses.
Dieser ist nicht erreicht bei:
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Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
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Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
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Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.
Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
Der Prüfungsausschuss kann Schülern mit der Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder der Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern Notenausgleich gewähren, wenn sie:
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in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
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in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
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in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
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Freiwillige mündliche Prüfung:
Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen
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in einem Prüfungsfach, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
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in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind
Die Note der mündlichen Prüfung wird zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote im Verhältnis 1:2 gewichtet.
Der Prüfungsausschuss stellt nach schriftlicher bzw. praktischer Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn feststeht, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden ist.
Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung (Dauer je Fach 10 Minuten).Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen werden die Prüfungs- und Gesamtnoten durch den Prüfungsausschuss festgesetzt.
Erlaubte Hilfsmittel für die Prüfung sind
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im Fach Deutsch: Rechtschreibduden oder Wörterbuch (z.B. "Wortprofi")
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im Fach Mathematik: Formelsammlung (ohne Randnotizen oder sonstige zusätzliche Einträge), Taschenrechner, der nicht programmierbar ist (kein Handy)
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im Fach Englisch: zweisprachiges Wörterbuch, aber keine elektronischen Übersetzer (iPhone, iPad, o.ä.)​