Schulordnung
(I) Unterrichtszeit
Am Vormittag:
Der Vormittagsunterricht beginnt um 8:05 Uhr.
Alle Schüler kommen rechtzeitig (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) zur Schule und begeben sich ab 7.50 Uhr unverzüglich in ihre Klassenzimmer bzw. die Fachräume, in denen der Unterricht der 1. Stunde erfolgt.
Schüler, die vor 7.50 Uhr an die Schule kommen, warten bitte im Aufenthaltsraum bzw. im Gang vor dem Sekretariat bis 7.50 Uhr.
Am Nachmittag:
Der Nachmittagsunterricht beginnt frühestens um 13.10 Uhr und endet spätestens um 16:10 Uhr.
Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht halten sich Schülerinnen und Schüler, die nicht
das Schulgelände verlassen, ruhig im Aufenthaltsraum, in der Mittelschulaula oder dem Gang vor
dem Sekretariat auf. Zu den Fachräumen oder den Klassenzimmern, in denen der Nachmittags-
unterricht stattfindet, gehen alle erst 15 Minuten vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn.
(II) Unterrichtsräume
Das Betreten der Unterrichtsräume ist für alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von den Allerheiligenferien bis zu den Osterferien nur in Hausschuhen erlaubt, um einer unnötigen Verschmutzung der Räume vorzubeugen!
Von den Osterferien bis zu den Sommerferien müssen in den Klassen 7 bis 10 keine Hausschuhe mehr getragen werden.
Turnhalle, Werkraum, Physikraum, Schulküche, Computerraum, Musikzimmer und Lehrmittelraum dürfen von Schülerinnen und Schülern alleine nicht betreten werden.
Alle Unterrichtsräume sind nach Beendigung des Unterrichts und zu Beginn der Pause zu verlassen und von der Lehrkraft abzuschließen.
Nach Unterrichtsschluss sind die Klassen- und Fachräume bzw. Garderoben in einen ordentlichen Zustand zu bringen!
(III) Verlassen des Schulgrundstücks
In Freistunden und während der Bus-Wartezeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Aufenthaltsraum oder bei gutem Wetter auf dem Vorplatz des Schuleingangs auf. Nur wer eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes bei seiner Klassenleitung abgegeben hat, darf in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
(IV) Handynutzung
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Bei Betreten des Schulgebäudes muss das Handy auf lautlos und Flugmodus geschaltet werden. Das Handy darf morgens vor Unterrichtsbeginn nicht benutzt werden.
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Das Handy darf für unterrichtliche Zwecke und nach Erlaubnis durch die Lehrkräfte benutzt werden.
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In der Mittagspause oder beim Warten auf den Bus (frühestens ab 11.25 Uhr) darf das Handy in der Mensa oder der Aula der Mittelschule benutzt werden.
Bei Verletzung der eben genannten Regeln (1 -3), wird das Handy von der Lehrkraft abgenommen
und kann nach Unterrichtsende bei der Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde abgeholt werden.
(V) Verbote
a) Im Schulbereich sind das Rauchen sowie der Genuss alkoholischer Getränke oder von Energiedrinks nicht erlaubt.
b) Das Kauen von Kaugummi ist verboten.
c) Schulfremde Gegenstände, die den Unterricht stören oder Mitschüler gefährden können, dürfen
nicht in die Schule mitgebracht werden.
d) Das Tragen von Kappen, Mützen o.ä. Kopfbedeckungen ist weder im Schulgebäude noch im Unterricht erlaubt.
Ausnahme: Bei kalter Witterung darf während des Lüftens eine Mütze (keine Kappe) für die Zeit
des Lüftens getragen werden.
e) Nicht während der Pausenzeit auf den Pausenhoftreppen stehen oder sitzen. Die Treppen müs-
sen freigehalten werden! (Unfallgefahr)
f) Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung (z.B. Kleidung, Schuhe, Symbole) sowie gewaltbe-
reiter Gruppen sind verboten, damit Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinan-
der gewährleistet sind.
(VI) Werbung
Plakate, Aushänge und Drucksachen dürfen in der Schulanlage nur mit Genehmigung und Unterschrift des Schulleiters angebracht bzw. verteilt werden.
(VII) Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulhof
Wie in jeder Gemeinschaft, so liegen auch in der Schule (Schulgemeinschaft) bestimmte Verhaltensregeln einem harmonischen Zusammenleben aller zugrunde. Diese Verhaltensregeln sind geprägt durch allgemeine Höflichkeitsregeln, durch Rücksichtnahme, gegenseitige Achtung, Hilfsbereitschaft, Offenheit und Ehrlichkeit.
Um Lärmbelästigung anderer Schüler und Klassen (z.B. bei Stundenwechsel, Wechsel des Unterrichtsraums) zu vermeiden, begeben wir uns gemeinsam, geordnet und ruhig durch das Schulhaus. Wir gefährden uns selbst und andere nicht durch Rennen, Rutschen und Stoßen. Unsere Abfälle gehören in den Abfalleimer, Sondermüll kommt in eigene Behälter.
(VIII) Pausenordnung und Alarm
Der Ablauf unserer Pausen ist in der „Pausenordnung“ geregelt. Die eingeteilten Aufsichtspersonen sind für den reibungslosen Ablauf der Pausen und für die Sicherheit aller Schüler verantwortlich. Das „Aufräumen“ des Pausenhofes besorgen einzelne Klassen.
Bei Alarm reagieren wir umsichtig und rasch nach dem „Alarmplan“.
(IX) Aufsicht
Jeder Schüler, jede Schülerin befolgt grundsätzlich die Anordnungen aller Lehrer/innen und Fachlehrer/innen der Schule, sowie die des Hausmeisters, des Aufsichtspersonals und jener Schüler/innen, die im Rahmen der SMV bestimmte Aufgaben übertragen bekommen haben.
Andererseits tragen Lehrer/innen, Fachlehrer/innen, Hausmeister und Aufsichtspersonal gemeinsam Verantwortung für alle Schüler/innen der Schule.
(X) Fahrschüler
Grundsätzlich sollten die Schüler erst ab dem 4. Schuljahr nach der „Fahrradprüfung“ mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Allen Busfahrern wird umsichtiges Verhalten an der Bushaltestelle und größte Vorsicht beim Ein- und Aussteigen nahegelegt. Gedränge ist zu vermeiden. Den Anordnungen des Busfahrers und der Schulbuslotsen ist Folge zu leisten.
Wenn der Schulbus am Morgen Verspätung hat, sind die wartenden Schüler verpflichtet, 20 Minuten über die planmäßige Abfahrtszeit hinaus an der Haltestelle zu verbleiben. Ist nach Ablauf dieser Zeit der Bus noch nicht eingetroffen, so begeben sich die Schüler, je nach Entfernung von der Schule und je nach Witterung, entweder zu Fuß zur Schule oder - wenn dies unzumutbar wäre - wieder nach Hause und verständigen telefonisch die Schule.
(XI) Beschädigungen
Ausgehändigte Schulbücher sind sorgsam zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung sind sie zu ersetzen! Alle Unterrichtsräume, Geräte und Lehrmittel, die Gänge, Garderobenschränke und Toiletten sind schonend zu benützen.
Auch die Bäume und Sträucher im Schulhof und rund um das Schulhaus sind sorgsam zu behandeln.
Das Eigentum von Mitschülern ist zu respektieren.
Die Behebung eines Schadens ist die Pflicht des Verursachers!
gez. R. Bauer, Rektor
Buchenberg, 12.09.2023